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Numerus clausus und Wartezeit

Der Numerus clausus, auch oft NC genannt, gerät am Ende der Schulzeit immer öfter ins Gespräch. Vielen Schülerinnen und Schülern, aber auch Eltern und Lehrern kommt das Kürzel NC schnell über die Lippen gelaufen,wenn es um die Zeit nach dem Abitur, Richtung Universität und Hochschule, geht.

Jedoch haben fast alle ein falsches Bild vom Numerus clausus im Kopf.

Der NC entspricht nämlich nicht dem erforderlichen Abiturdurchschnitt!

Man begegnet dem Begriff, wenn es um Bewerbungen an einer Universität oder Hochschule für einen Studienplatz geht. Es wird oft behauptet, dass der Numerus clausus der Abiturdurchschnitt ist, den der Bewerber mindestens haben muss, um sich für den gewünschten Studiengang bewerben zu können. Dennoch hat er nicht direkt was mit den Aufnahmebedingungen zu tun.

Das Wort Numerus clausus stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „begrenzte Zahl“. Nicht jeder Studiengang besitzt einen NC. Diese sind in zwei Arten unterteilt, circa die Hälfte der Studiengänge haben keine Zulassungsbeschränkung, die andere Hälfte besitzt solche jedoch schon. In die zulassungsfreien Studiengänge kann man sich einfach einschreiben, die Plätze für die zulassungsbeschränkten Studiengänge werden nach einem bestimmten Verfahren vergeben. Dabei gehen 20% der Plätze an die Bewerber und Bewerberinnen, die den besten Abiturdurchschnitt haben, 20% werden an die Bewerber mit der längsten Wartezeit (Erklärung siehe unten) vergeben und die restlichen 60% der Plätze können die verschieden Hochschulen selbst mit ihren eigenen, internen Auswahlverfahren vergeben. Es gibt eine Plattform „hochschulstart.de“, die in Nordrhein-Westfalen Pflicht ist, über die die Bewerbungen für bestimmte Studiengänge, wie zum Beispiel Jura, BWL oder Psychologie, laufen. Diese Plattform ist sehr beliebt, weil der Bewerber sehen kann, welchen Platz er im Moment belegt.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kommt nun der Numerus clausus zum Einsatz. Diese Studiengänge sind die beliebtesten, das heißt, es gibt mehr Bewerberinnen und Bewerber als freie Plätze. Nach dem bereits erwähnten Kriterien werden dann die Plätze verteilt. Der Numerus clausus ist der Abiturdurchschnitt von dem Bewerber/-in, der als letztes angenommen wurde, also der Bewerber, der den letzten freien Platz bekommen hat. Das ist der Grund dafür, dass der NC erst feststeht, wenn alle Plätze vergeben wurden und deshalb hat der Numerus clausus nichts mit der Bewerbung an sich zu tun. Man kann sich im Internet auf den Seiten der jeweiligen Hochschule oder Universität über die NCs der Vorjahre informieren. ABER: Als frischgebackener Abiturient sollte man sich nicht abschrecken lassen, weil der NC jedes Semester anders ist. Wenn es wenig Bewerber gibt, kann es in manchen Jahren auch einen Numerus clausus mit einer zwei oder einer drei vor dem Komma geben.

 

Wartezeit

Wie der Numerus clausus wird auch die Wartezeit oft falsch verstanden. Es ist geläufig, dass man hört „wenn du ein bis zwei Jahre nach deinem Abitur wartest, bevor du dich bewirbst, bekommst du einen besseren Notendurchschnitt, also deine Note wird aufgewertet!“. Das ist falsch! Man hat bessere Chancen einen Studienplatz zu bekommen, wenn man Wartesemester aufweisen kann, denn wie oben bereits erwähnt, vergeben die Hochschulen bis zu 20% der Studienplätze nachWartezeit, das heißt, wer die längste Wartezeit hat, wird aufgenommen und so weiter. Deshalb ist es auch hier ähnlich wir beim Numerus clausus, welche Anzahl Wartesemester man haben muss, steht erst nach Beendigung der Aufnahmen fest. Ein Wartesemester entspricht dabei einem halben Jahr nach dem Abitur, in dem man entweder eine Ausbildung, ein Praktikum, Freiwilligendienst oder auch ein Studium im Ausland absolviert hat. Dieses Wartesemester wird einem direkt zugeschrieben, man muss sich dafür nicht einschreiben lassen oder ähnliches. Achtung: Wenn man mit einem Studium in einem anderen Fach begonnen hat oder mit Work and Travel im Ausland gereist ist, zählt dies nicht als Wartezeit!

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