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Was bei uns so abgeht

Haben Schüler*innen am HBG überhaupt ein Mitspracherecht?

Haben Schülerinnen am HBG überhaupt ein Mitspracherecht Hannah

Am 09.09.2022 finden die nächsten SV-Wahlen statt. Mal wieder werden Schüler*innen vom Schülerrat in die unterschiedlichsten Ämter und Konferenzen unserer Schule gewählt. Aber was ist das überhaupt? Was macht man da?

Zum einen werden Ämter, wie das Amt der Schülersprecher*innen und der SV-Lehrer*innen vom Schülerrat gewählt, zum anderen werden alle Konferenzen mit jeweils zwei Schüler*innen besetzt.

Fangen wir mit den Ämtern an. Es werden zwei SV-Lehrer*innen gewählt, die bei den SV-Sitzungen anwesend sind, die SV bei ihren Vorhaben und Projekten unterstützen und ihre Aufgabe, ihre Sicht als Lehrkraft einzubringen.
Zudem werden die zwei neuen Schülersprecher*innen und anschließend deren Vertreter*innen gewählt. Nach den Wahlen ist es die Aufgabe der Schülersprecher*innen, die SV-Sitzungen zu leiten, in engem Austausch mit den SV-Lehrkräften und der Schulleitung zu stehen und erste Ansprechpartner*innen für die Schülerschaft zu sein. Trau dich also gerne, sie anzusprechen, wenn du ein Anliegen hast :). Die Vertreter*innen übernehmen diese Aufgaben, wenn die Schülersprecher*innen selbst verhindert sind. Wenn diese aus der Q2 kommen und nach den Osterferien die Schule verlassen, übernehmen die Vertreter*innen das Amt ab dann bis zu den nächsten Wahlen.

Außerdem sind die Schülersprecher*innen und ihre Vertreter*innen automatisch Teil der Steuergruppe unserer Schule. Vielleicht fragst du dich jetzt, was das denn sein soll.
Die Aufgabe der Steuergruppe ist es nicht, wie man es vielleicht vermuten mag, die Steuererklärung der Schule zu machen. ;-)
Es geht in der Steuergruppe nicht darum, die Buchhaltung zu machen, sondern darum, die Schule mit zu „steuern“. Dieses Gremium, das aus Schulleitung, Lehrerkräften, Schüler*innen und Eltern besteht, darf durch selbst ausgewählte Projekte und Ideen das Schulgeschehen mit steuern und verändern.
Neben der Mitarbeit in der Steuergruppe sind die Schülersprecher*innen und ihre Vertreter*innen auch automatisch Mitglieder der Schulkonferenz. Hinzu kommen noch zwei weitere, sodass in der Schulkonferenz insgesamt sechs Schüler*innen anwesend sind, die bei den Abstimmungen jeder eine Stimme haben. Genauso sind auch sechs Lehrkräfte und sechs Elternteile stimmberechtigt. Zudem ist die Schulleitung anwesend, hat aber keine Stimmgewalt, darf also nicht an Abstimmungen teilnehmen. In der Schulkonferenz geht es viel darum, über Anträge der Schulleitung, des Lehrerkollegiums, der Elternpflegschaft, der SV oder einzelner Stufen abzustimmen. Alle wichtigen Entscheidungen müssen in der Schulkonferenz bejaht werden. Die Schulkonferenz ist damit das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.
Aus der Schulkonferenz geht der Eilausschuss hervor. Dieser besteht aus einer Lehrkraft, einem Elternteil und einem/einer Schüler*in. Auch hierbei ist die Schulleitung ohne Stimmgewalt anwesend. Der Eilausschuss ist zuständig, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht auf die nächste Schulkonferenz warten können. Dann wird der Eilausschuss einberufen und über die Angelegenheit abgestimmt. Diese Abstimmung muss in der nächsten Schulkonferenz aber nochmal bestätigt werden.

Eine weitere Konferenz ist der Disziplinarausschuss. Dieser muss einberufen werden, wenn sich ein*e Schüler*in für etwas verantworten muss. Als gewählte*r Schüler*in dieses Ausschusses berät und beschließt man zusammen mit den anderen Mitgliedern des Disziplinarausschusses, nach Anhörung des/der Schüler*in, mögliche Ordnungsmaßnahmen. Im besten Fall kommst du aber niemals in die Situation, dass deinetwegen ein Disziplinarausschuss einberufen werden muss ;).

Im Mensaausschuss haben die gewählten Teilnehmer*innen die Möglichkeit, das Angebot der Mensa zum Beispiel durch innovative Ideen, ehrliche Rückmeldungen und Vorschläge zu verbessern. Als Schüler*in in diesem Ausschuss ist es also von Vorteil, wenn du des öfteren in der Mensa zu Mittag isst, damit du dir eine Meinung bilden kannst.

Die Teilnehmer*innen der Etatkonferenz stimmen über beantragte Ausgaben zum Beispiel der Fachrichtungen ab. Die Fächer Chemie und Physik benötigen zum Beispiel Geld für Experimente und das Inventar. Geht dir ein Reagenzglas aus Versehen kaputt, ist das in der Regel nicht weiter schlimm, da die Etatkonferenz zuvor finanziellen Möglichkeiten zugestimmt hat, um damit ein neues Reagenzglas zu kaufen. Da hast du nochmal Glück gehabt :). Auch für die Instandhaltung der Räume wird jährlich Geld beantragt, um neue Tische und Stühle kaufen zu können. Beantragt eine Fachkonferenz neue Bücher für eine Jahrgangsstufe, gehen damit auch Ausgaben einher. Damit jede*r Schüler*in das Buch ausleihen kann, müssen im Bücherkeller schließlich genügend vorhanden sein. Über all diese Anträge stimmt die Etatkonferenz ab und entscheidet, welche Investitionen am dringendsten oder sinnvollsten sind, wenn nicht alle Anträge ins Budget passen.

Zuletzt gibt es noch die Fachkonferenzen. Jede Fachrichtung hat eine eigene Konferenz. Das heißt, es gibt 21 verschiedene Fachkonferenzen an unserer Schule, an denen überall zwei, in den SV-Wahlen gewählte Schüler*innen teilnehmen, um die Sicht der Schülerschaft bei fächerspezifischen Angelegenheiten zu vertreten. Wie gerade schon genannt, können die Fachkonferenzen neue Bücher und auch andere Lehrmittel beantragen. Aber auch alles andere, was eine bestimmte Fachrichtung betrifft, wird dort, oftmals bei Plätzchen oder sogar Waffeln :), diskutiert und beschlossen. Dabei kann es um Änderungen im Lehrplan, oder bei den Leistungskriterien gehen. Auch über mögliche Fortbildungen kann abgestimmt werden.

Bist du neugierig geworden? Wer sich für ein Amt bzw. die Mitwirkung in einer Konferenz interessiert, hat bei den nächsten SV-Wahlen die Möglichkeit, sich dafür aufstellen zu lassen. Alle Schüler*innen ab der 7. Klasse können sich zur Wahl stellen.